BGH vom 30.07.1985
1 StR 248/85
Normen:
AO § 370 ; StGB § 46 Abs. 2 ;
Fundstellen:
wistra 1986, 79

BGH - 30.07.1985 (1 StR 248/85) - DRsp Nr. 1996/14097

BGH, vom 30.07.1985 - Aktenzeichen 1 StR 248/85

DRsp Nr. 1996/14097

Ob und in welchem Umfang eine Steuerverkürzung eingetreten ist, ergibt sich aus dem Vergleich zwischen der Steuer, die zu erheben gewesen wäre, wenn an Stelle der unrichtigen die der Wahrheit entsprechenden Angaben zugrunde gelegt werden, und der tatsächlich festgesetzten Steuer.

Normenkette:

AO § 370 ; StGB § 46 Abs. 2 ;
Fundstellen
wistra 1986, 79