Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 15. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Celle vom 29. März 2023 wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Wert: 826.423 €
I.
Der Antragsteller macht als mit der Nachtragsverteilung beauftragter früherer Insolvenzverwalter einen Anspruch des geschiedenen Ehemanns der Antragsgegnerin (nachfolgend: Schuldner) auf Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens nach Auflösung einer etwaigen Ehegatteninnengesellschaft gegen die Antragsgegnerin geltend.
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