Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Untreue zu je einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung zur Bewährung sowie wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von je 360 Tagessätzen verurteilt. Mit ihren Revisionen rügen sie die Verletzung sachlichen Rechts.
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