Das Landgericht hat den Angeklagten W wegen Steuerhinterziehung in Tateinheit mit Untreue zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 100 DM verurteilt. Den Angeklagten Dr. F hat das Landgericht wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 350 DM verurteilt. Die Revisionen der Beschwerdeführer, die jeweils die Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts rügen, haben Erfolg.
A. Das Landgericht hat im einzelnen folgende Feststellungen getroffen:
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