BGH - Urteil vom 09.02.1995 (5 StR 722/94)
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen tateinheitlich begangener Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuer zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 300,-- DM verurteilt. Die auf die Sachrüge gestützte [...]