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1992
BGH
BGH - Beschluß vom 23.06.1992
5 StR 75/92
Normen:
AO
§
370
;
StGB
§
27
;
Fundstellen:
NStZ 1992, 498
wistra 1992, 299
BGH - Beschluß vom 23.06.1992 (5 StR 75/92) - DRsp Nr. 1994/3889
BGH,
Beschluß
vom 23.06.1992
- Aktenzeichen 5 StR 75/92
DRsp Nr. 1994/3889
Allein durch den Abschluß eines Werkvertrags wird der Auftraggeber noch nicht Gehilfe der von dem Auftragnehmer später begangenen Steuerhinterziehung.
Normenkette:
AO
§
370
;
StGB
§
27
;
Fundstellen
NStZ 1992, 498
wistra 1992, 299
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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