BGH - Beschluß vom 30.06.1982 (1 StR 208/82) - DRsp Nr. 1996/21423
BGH, Beschluß vom 30.06.1982 - Aktenzeichen 1 StR 208/82
DRsp Nr. 1996/21423
»Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die Urteilsgründe in der Regel auch - für jede Steuerart und für jeden Steuerabschnitt - die Berechnung der jeweils verkürzten Steuer im einzelnen angeben.«