BGH - Urteil vom 01.09.1982
3 StR 185/82
Normen:
AO § 370 ; StGB § 52 ;
Fundstellen:
NStZ 1983, 29

BGH - Urteil vom 01.09.1982 (3 StR 185/82) - DRsp Nr. 1996/21404

BGH, Urteil vom 01.09.1982 - Aktenzeichen 3 StR 185/82

DRsp Nr. 1996/21404

»Bei der Hinterziehung verschiedener Steuerarten kann Tateinheit gegeben sein, wenn der Täter bei der förmlichen Abgabe einer falschen Erklärung für eine Steuerart davon ausgeht, das Finanzamt werde sie auch für eine andere Steuerart mitheranziehen, wenn er dies will und wenn er deshalb mit der Einreichung der falschen Erklärung für die eine Steuerart unmittelbar auch zur Verkürzung der anderen ansetzt.«

Normenkette:

AO § 370 ; StGB § 52 ;
Fundstellen
NStZ 1983, 29