BGH - Urteil vom 13.05.1987
3 StR 37/87
Normen:
AO § 371 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
NStZ 1987, 464

BGH - Urteil vom 13.05.1987 (3 StR 37/87) - DRsp Nr. 1996/5060

BGH, Urteil vom 13.05.1987 - Aktenzeichen 3 StR 37/87

DRsp Nr. 1996/5060

Ist davon auszugehen, daß der Täter einer sich über mehrere Jahre hinstreckenden Steuerhinterziehung nach einer Beschlagnahme- und Durchsuchungsaktion einen neuen Tatentschluß faßt, so kann diese Durchsuchung die die nach ihr liegenden Teile der Tat nicht gem. § 371 Abs. 2 Nr.1 AO sperren. Eine Selbstanzeige kann vielmehr insoweit zur Straffreiheit führen.

Normenkette:

AO § 371 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen
NStZ 1987, 464