Auf die Revision der Beklagten wird der Beschluss des Oberlandesgerichts München - 20. Zivilsenat - vom 15. November 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur Verhandlung und neuen Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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