BGH - Urteil vom 22.07.1987
3 StR 224/87
Normen:
AO § 371 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NStZ 1987, 514
Vorinstanzen:
LG Hanau, vom 16.12.1986

BGH - Urteil vom 22.07.1987 (3 StR 224/87) - DRsp Nr. 1996/5066

BGH, Urteil vom 22.07.1987 - Aktenzeichen 3 StR 224/87

DRsp Nr. 1996/5066

»Nur derjenige hinterzieht Steuern "zu seinen Gunsten" i.S. von § 371 Abs. 3 AO, wer sie selbst schuldet oder wer bei wirtschaftlicher Betrachtung einen unmittelbaren Vorteil an der Tat erlangt.«

Normenkette:

AO § 371 Abs. 3 ;

Gründe:

Das Landgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen. Dagegen wendet sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision, die die Verletzung sachlichen Rechts rügt.

Das Rechtsmittel bleibt ohne Erfolg.