BGH - Urteil vom 22.10.1991
5 StR 302/91

BGH - Urteil vom 22.10.1991 (5 StR 302/91) - DRsp Nr. 2001/4870

BGH, Urteil vom 22.10.1991 - Aktenzeichen 5 StR 302/91

DRsp Nr. 2001/4870

Gründe:

Das Landgericht hat die Angeklagten vom Vorwurf des Betruges und der Steuerhinterziehung durch ungerechtfertigte Erlangung von Vorsteuervergütungen freigesprochen. Die Revision der Staatsanwaltschaft rügt mit Erfolg die rechtsfehlerhafte Anwendung des § 370 AO und der zugrunde liegenden umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften.