Das Landgericht hat das Verfahren gegen die Angeklagte wegen Strafklageverbrauchs durch Urteil eingestellt. Mit ihrer Revision erstrebt die Staatsanwaltschaft die Verurteilung der Angeklagten wegen Steuerhinterziehung. Das vom Generalbundesanwalt vertretene Rechtsmittel hat keinen Erfolg.
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