Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Seine auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision, mit der er sich gegen die Verneinung der Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzeige wendet, hat Erfolg.
Das Landgericht hat festgestellt;
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