BFH vom 22.03.1995
IV B 68/94

Bildung einer § 6 b-Rücklage

BFH, vom 22.03.1995 - Aktenzeichen IV B 68/94

DRsp Nr. 1997/8401

Bildung einer § 6 b-Rücklage

Eine Rücklage nach § 6 b EStG kann mit Zustimmung des Finanzamts im Wege der Bilanzänderung auch noch gebildet werden, wenn die Reinvestitionsfrist bereits abgelaufen ist.

Für die Praxis:

Es ist zudem unerheblich, ob der Steuerpflichtige am Bilanzstichtag des Veräußerungsjahrs die Absicht hatte, begünstigte Wirtschaftsgüter herzustellen oder anzuschaffen. Die Zustimmung des Finanzamts wird regelmäßig erteilt, wenn die Bilanzänderung wirtschaftlich begründet ist und bis zur Bestandskraft der Veranlagung erfolgt.