1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 und 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Jahres 2006 bei der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen des Klägers (Kl) im Jahr 2006.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|