BFH - Urteil vom 16.12.2008
I R 54/08
Normen:
FGO § 126 Abs. 2; EStG 1997 § 4 Abs. 2 S. 1; EStG 1997 § 4 Abs. 2 S. 2;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 21.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 8269/04

Bildung einer Rückstellung für zukünftige Kosten der Einlagerung der Buchführung nach Korrektur einer bereits erstellten Bilanz

BFH, Urteil vom 16.12.2008 - Aktenzeichen I R 54/08

DRsp Nr. 2009/6758

Bildung einer Rückstellung für zukünftige Kosten der Einlagerung der Buchführung nach Korrektur einer bereits erstellten Bilanz

Normenkette:

FGO § 126 Abs. 2; EStG 1997 § 4 Abs. 2 S. 1; EStG 1997 § 4 Abs. 2 S. 2;

Gründe:

I.

Streitpunkt ist, ob im Wege der Bilanzänderung nachträglich eine Rückstellung für zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen gebildet werden kann.