Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 09. März 2017 - Az.:
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Auch die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz trägt der Kläger. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 91 % und die Beklagte 9 %.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch um Ansprüche des Klägers auf Provision und Mindestlohn und um einen Anspruch der Beklagten auf Rückforderung von Provisionsvorschüssen.
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