1. Die Erinnerung wird zurückgewiesen.
2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
3. Die Kosten des Verfahrens trägt der Erinnerungsführer.
I.
Das sächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 23. März 2010 (6 K 74/09) die Klage des Erinnerungsführers abgewiesen und dem Erinnerungsführer die Kosten des Verfahrens auferlegt. Die Nichtzulassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg (Beschluss des Bundesfinanzhofs – BFH – vom 16. Dezember 2010 VII B 93/10).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|