Bindungswirkung der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
BVerfG, Beschluß vom 08.04.1987 - Aktenzeichen 2 BvR 687/85
DRsp Nr. 1992/238
Bindungswirkung der Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
»Zur Bindungswirkung von Vorabentscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).«1. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.2. Der EWG-Vertrag ist integraler Bestandteil des deutschen Zustimmungsgesetzes, so daß es sich hierbei um Vertragsauslegung und nicht lediglich um die Auslegung und Anwendung von Recht aus deutscher Rechtsquelle handelt.3. Will ein Fachgericht unter Verneinung der Bindungswirkung der im selben Ausgangsverfahren über die nämliche Frage ergangenen Vorabentscheidung des Eurpäischen Gerichtshofs dessen Rechtsauffassung nicht folgen, so ist es verpflichtet, diese Frage dem Gerichtshof neuerlich gemäß Art. 177 Abs. 3EWGV vorzulegen.