Durch mehrere Gesetze ergeben sich für das Lohnsteuerverfahren ab 1994 Änderungen. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird auf folgendes hingewiesen:
Erhöhung der gesetzlichen Kilometer-Pauschbeträge
1.1
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Die Pauschbeträge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) betragen bei Benutzung eines Kraftwagens 0,70 DM (bisher 0,65 DM) und bei Benutzung eines Motorrads oder Motorrollers 0,33 DM (bisher 0,30 DM) für jeden Entfernungskilometer. - Änderung durch
1.2
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