BMF - Schreiben vom 01.06.1994
IV B 2 - S 1901 - 63/94

BMF - Schreiben vom 01.06.1994 (IV B 2 - S 1901 - 63/94) - DRsp Nr. 2008/81175

BMF, Schreiben vom 01.06.1994 - Aktenzeichen IV B 2 - S 1901 - 63/94

DRsp Nr. 2008/81175

Lohnsteuer, Unterfach A): § 15 EStG; Ertragsteuerliche Behandlung der Veräußerung von nach § 6 Abs. 6a Vermögensgesetz zurückgegebenen Grundstücken eines stillgelegten Unternehmens; Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels

Es wurde gefragt ob die Weiterveräußerung von mehr als drei Grundstücken eines stillgelegten Unternehmens, die im Rahmen der Unternehmensrückgabe nach § 6 Abs. 6a Vermögensgesetz (VermG) an Berechtigte im Beitrittsgebiet zurückgegeben werden, ertragsteuerlich zur Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels führt. Hierzu nimmt das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:

Ist ein Unternehmen stillgelegt und dessen Rückgabe deshalb nicht möglich, kann der Berechtigte die Rückgabe einzelner, noch vorhandener Wirtschaftsgüter verlangen (§ 6 Abs. 6a Satz 1 VermG). In diesem Fall stellt die Rückgabe einzelner Wirtschaftsgüter eines stillgelegten Unternehmens einen Unterfall der Unternehmensrückgabe dar, der steuerlich nach den für die Unternehmensrückgabe geltenden Grundsätzen zu behandeln ist.