Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder stimmen darin überein, daß der bisherige Vorläufigkeitsvermerk zum Progressionsvorbehalt bei Lohnersatzleistungen auch die Fälle der etwaigen Verfassungswidrigkeit des Progressionsvorbehalts von Altersübergangs- und Vorruhestandsgeld in den neuen Bundesländern für den Veranlagungszeitraum 1991 umfaßt.
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