BMF - Schreiben vom 01.10.1993
IV B 7 - S 2730 - 12/93

BMF - Schreiben vom 01.10.1993 (IV B 7 - S 2730 - 12/93) - DRsp Nr. 2008/81909

BMF, Schreiben vom 01.10.1993 - Aktenzeichen IV B 7 - S 2730 - 12/93

DRsp Nr. 2008/81909

§ 5 KStG; Übergangsregelung auf dem Gebiet der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer für Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern einschließlich Ostberlin (Beitrittsgebiet)

Zu den Übergangsregelungen teilt das BMF nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgendes mit:

1. Verlängerung der Optionsfrist nach § 54 Abs. 5 Satz 1 KStG für Genossenschaften im Beitrittsgebiet um ein Jahr

Die Optionsfrist in § 54 Abs. 5 Satz 1 KStG für Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften im Beitrittsgebiet ist im Rahmen des Standortsicherungsgesetzes bis zum 31. Dezember 1993 verlängert worden.

2. Übergangsregelung zur Anpassung an die Rahmenbedingungen der steuerbefreiten Vermietungsgenossenschaften für die Wohnungsunternehmen im Beitrittsgebiet

a) Übergangsregelung betreffend die Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG