BMF - Schreiben vom 01.11.2023
III C 3 - S 7344/19/10001 :005

BMF - Schreiben vom 01.11.2023 (III C 3 - S 7344/19/10001 :005) - DRsp Nr. 2023/80514

BMF, Schreiben vom 01.11.2023 - Aktenzeichen III C 3 - S 7344/19/10001 :005

DRsp Nr. 2023/80514

Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und - Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2024; Schreiben des BMF vom 2. Oktober 2023 - III C 3 - S 7344/19/10001 :005 (2023/0917688) -

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2024 die beiliegenden Vordruckmuster eingeführt:

- USt 1 A Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024
- USt 1 H Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2024
- USt 1 E Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2024
- USt 5 E Anleitung zum Antrag auf Dauerfristverlängerung/zur Anmeldung der Sondervorauszahlung 2024

(2) Die auf die jeweilige Bemessungsgrundlage anzuwendenden Durchschnittssätze für Land- und Forstwirte (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UStG; im Kalenderjahr 2024: 19 %) sind um die zum Zeitpunkt des Umsatzes aktuellen SätzeDie Sätze werden jährlich überprüft und erforderlichenfalls durch ein § 24 UStG änderndes Gesetz bekannt gegeben. für pauschalierte Vorsteuerbeträge (§ 24 Absatz 1 Satz 3 i.V.m Satz 1 Nummer 2 UStG) zu vermindern. Der danach berechnete Prozentsatz ist auf die Bemessungsgrundlage anzuwenden und das Ergebnis als Steuerbetrag in der Zeile 17 (Kennzahl - Kz - 76/80) des einzutragen.