BMF - Schreiben vom 01.12.2023
IV D 4 - S 3104/19/10001 :009

BMF - Schreiben vom 01.12.2023 (IV D 4 - S 3104/19/10001 :009) - DRsp Nr. 2023/80572

BMF, Schreiben vom 01.12.2023 - Aktenzeichen IV D 4 - S 3104/19/10001 :009

DRsp Nr. 2023/80572

Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung; Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2024

In der Anlage gebe ich gemäß § 14 Absatz 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am 25. Juli 2023 veröffentlichten Sterbetafel 2020/2022 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden sind.

Anlage zu § 14 Absatz 1 BewG Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von einem Euro für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2024

Die Vervielfältiger für den Kapitalwert sind nach der am 25. Juli 2023 veröffentlichten Allgemeinen Sterbetafel 2020/2022 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 Prozent errechnet worden. Der Vervielfältiger der Tabelle ist der Mittelwert zwischen dem Vervielfältiger für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.

Männer Frauen
Vollendetes Lebensalter Durchschnittliche Lebenserwartung Vervielfältiger für Kapitalwert Durchschnittliche Lebenserwartung Vervielfältiger für Kapitalwert
0 78,33 18,400 83,18 18,464
1 77,58 18,388 82,42 18,455
2 76,60 18,373 81,43 18,443
3 75,61 18,356 80,44 18,430
4 74,62 18,338 79,45 18,416
5 73,62 18,319 78,46 18,402
6 72,63 18,299 77,46 18,387
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