Zur bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung der einheitlichen Entgeltrahmentarifverträge in der Metall- und Elektroindustrie nimmt das BMF nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
Das einheitliche Entgeltsystem der Metall- und Elektroindustrie soll der geänderten Betriebs- und Arbeitsorganisation Rechnung tragen und die bisherigen unterschiedlichen Entgeltsysteme für die Arbeiter und Angestellten anpassen (Ziel: „Gleiches Entgelt für gleiche Tätigkeiten”). Dadurch erhält ein Teil der Beschäftigten höhere Entgelte (sog.
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