BMF - Schreiben vom 02.04.2007
IV B 2 - S 2137/07/0003

BMF - Schreiben vom 02.04.2007 (IV B 2 - S 2137/07/0003) - DRsp Nr. 2008/91492

BMF, Schreiben vom 02.04.2007 - Aktenzeichen IV B 2 - S 2137/07/0003

DRsp Nr. 2008/91492

Bildung von Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung; Berücksichtigung der sog. ERA-Anpassungsfonds in der Metall- und Elektroindustrie

Zur bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung der einheitlichen Entgeltrahmentarifverträge in der Metall- und Elektroindustrie nimmt das BMF nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:

I. Sachverhalt

1. Einheitliches Entgeltsystems für Arbeiter und Angestellte (Entgelt-Rahmen-Abkommen - ERA)

Das einheitliche Entgeltsystem der Metall- und Elektroindustrie soll der geänderten Betriebs- und Arbeitsorganisation Rechnung tragen und die bisherigen unterschiedlichen Entgeltsysteme für die Arbeiter und Angestellten anpassen (Ziel: „Gleiches Entgelt für gleiche Tätigkeiten”). Dadurch erhält ein Teil der Beschäftigten höhere Entgelte (sog. ERA-Untersehreiter), während ein anderer Teil geringer entlohnt wird (sog. ERA-Überschreiter). Aus Gründen der Besitzstandswahrung soll das neue Tarifsystem aber nur schrittweise eingeführt werden.

2. Übergangsregelung zur Begrenzung der Mehrbelastungen für die Unternehmen