BMF - Schreiben vom 02.04.2007
IV B 2 - S 2144/0
Fundstellen:
BStBl 2007 I S. 441

BMF - Schreiben vom 02.04.2007 (IV B 2 - S 2144/0) - DRsp Nr. 2008/91008

BMF, Schreiben vom 02.04.2007 - Aktenzeichen IV B 2 - S 2144/0

DRsp Nr. 2008/91008

Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen; Zivilrechtliche Unwirksamkeit als Indiz, BFH-Urteil vom 7. Juni 2006 - IX R 4/04 -

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 7. Juni 2006, BStBl 2007 II S. 294 entschieden, dass bei der steuerrechtlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen der zivilrechtlichen Unwirksamkeit des Vertragsabschlusses nur indizielle Bedeutung beizumessen ist.

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieses Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.

Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen Angehörigen ist, dass diese Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurden und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt werden; dabei müssen Vertragsinhalt und Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Fremdvergleich).

Die nachträglich herbeigeführte zivilrechtliche Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts entfaltet grundsätzlich keine Rückwirkung; die steuerrechtlichen Folgerungen sind erst ab dem Zeitpunkt zu ziehen, zu dem die schwebende Unwirksamkeit entfallen ist (>BFH vom 31. Oktober 1989, BStBl 1992 II S. 506).