BMF - Schreiben vom 02.05.1990
IV B 6 - S 2352 - 9/90
Fundstellen:
BStBl 1990 I 226

BMF - Schreiben vom 02.05.1990 (IV B 6 - S 2352 - 9/90) - DRsp Nr. 2008/82117

BMF, Schreiben vom 02.05.1990 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2352 - 9/90

DRsp Nr. 2008/82117

§ 9 EStG; (§ 33 a EStG); Steuerliche Behandlung der Aufwendungen für a) doppelte Haushaltsführung, wenn sich der eigene Hausstand im Ausland befindet, b) den Unterhalt von Angehörigen im Ausland, c) die Berufsausbildung von Kindern im Ausland

Unter Bezugnahme auf die Besprechung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder sind bei der Anerkennung von Aufwendungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 und § 33 a Abs. 1, 2 und 4 EStG die nachfolgenden Grundsätze zu beachten.

1. Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung