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Hiermit übersende ich ein nach dem Stand vom 31. Dezember 1989 erstelltes, nach Staaten geordnetes Verzeichnis der ausländischen Unternehmen, die eine Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften in der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Die inländischen Zweigniederlassungen dieser Unternehmen sind nach Abschnitt 99 Abs. 1 KStR zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen über anrechenbare Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer berechtigt, soweit die in §
Die Zahl der in dem Verzeichnis genannten Banken stimmt nicht mit derjenigen der Zweigstellen überein, weil mehrere Banken die Erlaubnis für die Errichtung mehrerer Zweigstellen haben (§
Anlage
Verzeichnis der ausländischen Unternehmen, die die Erlaubnis zum Betrieb von Bankgeschäften im Inland haben (Stand: 31. Dezember 1989)
Australien/Neuseeland
Australia and New Zealand Banking 6000 Frankfurt/Main 17
Brasilien
Banco do Brasil S.A. Zweigniederlassung Hamburg 2000 Hamburg 36
Banco do Estado de Sao Paulo S.A. 6000 Frankfurt/Main 1
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