Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil XI R 42/18 vom 20. November 2019 (BStBl 2020 II S. 271) entschieden, dass bei verschiedenen gegenüber einem Arbeitnehmer im Rahmen von Entgeltumwandlungen erteilten Pensionszusagen mit jeweils unterschiedlichen Pensionsaltern nach Wahl des Berechtigten hinsichtlich des jeweiligen Finanzierungsendalters auf den in den einzelnen Zusagen festgelegten Leistungszeitpunkten abzustellen ist.
Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des BFH- Urteils in allen noch offenen Fällen unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen anzuwenden:
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