Mit Urteil vom 13. November 2019, V R 9/18, BStBl 2021 II S. XXX hat der BFH entschieden, dass in Fällen, in denen im Gebiet einer Gemeinde der Verkehr mit Personenkraftwagen allgemein unzulässig ist, ein umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Kraftfahrzeuge vorliegen kann, sofern die übrigen Merkmale des Taxenverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden im Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 28. Juni. 2021 -
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|