Zur Frage der Anwendung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen vom 24. November 1981 (BGBl 1983 II S.
Es wird davon ausgegangen, daß die Russische Föderation mit der ehemaligen Sowjetunion identisch ist. Aus deutscher Sicht haben sich lediglich der Staatenname und die territoriale Ausdehnung verändert. Die Russische Förderation hat daher alle Rechte und Pflichten aus den von der Sowjetunion geschlossenen Verträgen. Für das deutsch-sowjetische
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