BMF - Schreiben vom 03.04.1990
IV A 5 - S 0062 - 5/90
Fundstellen:
BStBl 1990 I 174

BMF - Schreiben vom 03.04.1990 (IV A 5 - S 0062 - 5/90) - DRsp Nr. 2008/81061

BMF, Schreiben vom 03.04.1990 - Aktenzeichen IV A 5 - S 0062 - 5/90

DRsp Nr. 2008/81061

§ 46 AO; Vordruck für eine Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige

Die Regelungen der Nr. 5 zu § 46 AO werden wie folgt gefaßt:

Für die Anzeige der Abtretung oder Verpfändung eines Erstattungs- oder Vergütungsanspruchs wird der in der Anlage abgedruckte Vordruck bestimmt. Der Vordruck ist für alle nach dem 30. September 1990 bei den Finanzbehörden eingehenden Anzeigen zu verwenden. Es bestehen keine Bedenken, den neuen Vordruck bereits vorher zu benutzen. Wird eine Abtretung oder Verpfändung der Finanzbehörde nach dem 30. September 1990 auf dem früher geltenden Vordruck (BStBl 1987 I S. 672, 673) angezeigt, ist sie als unwirksam zu behandeln.

ACHTUNG Beachten Sie unbedingt die Hinweise in Abschnitt V. des Formulars ! Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. leserlich ausfüllen ! Eingangsstempel
Finanzamt Raum für Bearbeitungsvermerke

Abtretungsanzeige

Verpfändungsanzeige

I. Abtretende(r) / Verpfänder(in)

Familienname bzw. Firma (bei Gesellschaften) Vorname Geburtsdatum
Steuernummer
Ehegatte: Familienname Vorname Geburtsdatum
Anschrift(en)

II. Abtretungsempfänger(in) / Pfandgläubiger(in)

Name / Firma u. Anschrift

III. Anzeige

Folgender Erstattungs- bzw. Vergütungsanspruch ist abgetreten / verpfändet worden:
1. Bezeichnung des Anspruchs:
Kalenderjahr Kalenderjahr
Lohnsteuer Jahresausgleich bzw. Einkommensteuer-Veranlagung für Umsatzsteuerfestsetzung