Die EG-Kommission hat mit Schreiben vom 18. Juni und vom 19. Juni 1992 mitgeteilt, daß sie die o.a. Verfahren eingestellt hat, soweit sie Investitionen im Beitrittsgebiet betreffen. Hinsichtlich der Investitionen im ehemaligen Berlin (West) werde die Kommission eine spätere Entscheidung treffen.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bittet das BdF o.a. Bezugsschreiben bei Investitionen im Beitrittsgebiet nicht mehr anzuwenden. Unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangene Bescheide sind nach § 164 Abs. 2 AO insoweit zu ändern. Zurückgestellte Veranlagungen sind insoweit durchzuführen.
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