BMF - Schreiben vom 03.07.2000
IV A 4 - S 1900 - 51/00
Fundstellen:
BStBl 2000 I 1117

BMF - Schreiben vom 03.07.2000 (IV A 4 - S 1900 - 51/00) - DRsp Nr. 2008/80921

BMF, Schreiben vom 03.07.2000 - Aktenzeichen IV A 4 - S 1900 - 51/00

DRsp Nr. 2008/80921

Kriterien für die Entscheidung über einen Antrag auf außergerichtliche Schuldenbereinigung (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der letzte Absatz in Nummer 3 des o.a. BMF-Schreibens vom 10. Dezember 1998 wie folgt gefasst:

„Eine angemessene Schuldenbereinigung ist nicht allein deshalb auszuschließen, weil der Plan Zahlungen des Schuldners nicht vorsieht (Null-Plan). Ebenso kann der Vorschlag einer einmaligen Zahlung im Rahmen der außergerichtlichen Einigung akzeptiert werden.”

Fundstellen
BStBl 2000 I 1117