BMF - Schreiben vom 03.07.2017
III C 2 - S 7330/09/10001: 004

BMF - Schreiben vom 03.07.2017 (III C 2 - S 7330/09/10001: 004) - DRsp Nr. 2017/80363

BMF, Schreiben vom 03.07.2017 - Aktenzeichen III C 2 - S 7330/09/10001: 004

DRsp Nr. 2017/80363

Umsatzsteuer; Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG im Insolvenzverfahren

Nach den Grundsätzen der o. g. BFH-Urteile führt eine Rückzahlung eines bereits entrichteten Entgelts an den Insolvenzverwalter, welche nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und aufgrund einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. AO erfolgt, zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG. Diese ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Entgeltrückgewähr vorzunehmen und nicht bereits bei Entstehung des (zivilrechtlichen) Anspruchs auf Rückgewähr. Der Berichtigungsanspruch nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG entsteht demnach im Rahmen der Masseverwaltung und erhöht folglich die gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 InsO als Masseverbindlichkeit festzusetzende Umsatzsteuerschuld.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hierzu Folgendes:

I. Grundsätzliches