BMF - Schreiben vom 03.11.2005
IV C 4 - S 2221 - 298/05

BMF - Schreiben vom 03.11.2005 (IV C 4 - S 2221 - 298/05) - DRsp Nr. 2008/89410

BMF, Schreiben vom 03.11.2005 - Aktenzeichen IV C 4 - S 2221 - 298/05

DRsp Nr. 2008/89410

Anwendung des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG i.d.F. des AltEinkG bei Beiträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder veröffentlicht das BMF die in der Anlage beigefügte Liste der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG erbringen. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass es für die Frage des Vorliegens von Beiträgen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG nicht darauf ankommt, in welchem Land der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht (Zuordnung ESt-Kartei: § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG i.d.F. des AltEinkG).