BMF - Schreiben vom 03.11.2023
IV C 5 - S 1961/19/10002 :005
Fundstellen:
BStBl 2023 I S. 2009

BMF - Schreiben vom 03.11.2023 (IV C 5 - S 1961/19/10002 :005) - DRsp Nr. 2023/80651

BMF, Schreiben vom 03.11.2023 - Aktenzeichen IV C 5 - S 1961/19/10002 :005

DRsp Nr. 2023/80651

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2023

Nach § 4 Absatz 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom 30. Oktober 1997 (BGBl 1997 I S. 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2023 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. d. § 2 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.

Die Beantragung der Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 WoPG) kann zukünftig auch auf elektronischem Wege erfolgen, sofern ein zulässiges elektronisches Antragsverfahren von der Bausparkasse angeboten wird (Randnummern 8 und 9 der Erläuterungen). Dies gilt auch für die Sparjahre 2021 sowie 2022.

Die Antragsformulare auf Wohnungsbauprämie 2023 sind im Internet eingestellt.