BMF - Schreiben vom 04.01.2011
IV D 3 - S 7279/10/10004

BMF - Schreiben vom 04.01.2011 (IV D 3 - S 7279/10/10004) - DRsp Nr. 2011/80001

BMF, Schreiben vom 04.01.2011 - Aktenzeichen IV D 3 - S 7279/10/10004

DRsp Nr. 2011/80001

Vordruckmuster für den Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Werden Gebäudereinigungsleistungen von einem im Inland ansässigen Unternehmer nach dem 31. Dezember 2010 im Inland erbracht, ist der Leistungsempfänger nur dann Steuerschuldner, wenn er Unternehmer ist und selbst Gebäudereinigungsleistungen erbringt (§ 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 8 UStG i. d. F. von Artikel 4 Nr. 8 Buchstaben a und b i. V. m. Artikel 32 Abs. 5 des Jahressteuergesetzes 2010, BGBl 2010 I S. 1768). Der Leistungsempfänger muss derartige Gebäudereinigungsleistungen nachhaltig erbringen oder erbracht haben; Abschnitt 13b.1 Absätze 10 und 11 UStAE gilt sinngemäß. Daneben ist davon auszugehen, dass der Leistungsempfänger nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt, wenn er dem leistenden Unternehmer einen entsprechenden im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes gültigen Nachweis des nach den abgabenrechtlichen Vorschriften für die Besteuerung seiner Umsätze zuständigen Finanzamts vorlegt. Für diesen Nachweis durch die Finanzämter wird das Vordruckmuster

USt 1 TG - Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Gebäudereinigungsleistungen -