BMF - Schreiben vom 04.05.2007
IV A 7 -S 0623/07/0002
Fundstellen:
BStBl 2007 I S. 472

BMF - Schreiben vom 04.05.2007 (IV A 7 -S 0623/07/0002) - DRsp Nr. 2008/91040

BMF, Schreiben vom 04.05.2007 - Aktenzeichen IV A 7 -S 0623/07/0002

DRsp Nr. 2008/91040

Lohnsteuer) : Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 2 EStG in der Fassung desSteueränderungsgesetzes 2007);

Das Niedersächsische Finanzgericht und das Finanzgericht des Saarlandes haben mit Beschlüssen vom 27. Februar 2007 - 8 K 549/06 - und vom 22. März 2007 - 2 K 2442/06 - dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die Neuregelung zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 2 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007) verfassungsgemäß ist (Az. des Bundesverfassungsgerichts: 2 BvL 1/07 und 2 BvL 2/07). Ferner hat das Niedersächsische Finanzgericht mit nicht rechtskräftigem Beschluss vom 2. März 2007 - 7 V 21/07 - insoweit Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: