BMF - Schreiben vom 04.07.1990
IV A 5 - S 0460 a - 16/90
Fundstellen:
BStBl 1990 I 304

BMF - Schreiben vom 04.07.1990 (IV A 5 - S 0460 a - 16/90) - DRsp Nr. 2008/81067

BMF, Schreiben vom 04.07.1990 - Aktenzeichen IV A 5 - S 0460 a - 16/90

DRsp Nr. 2008/81067

§ 233 a AO; Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach § 233 a AO folgendes:

1. Allgemeines

Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen nach § 233 a AO soll einen Ausgleich dafür schaffen, daß die Steuern trotz gleichen gesetzlichen Entstehungszeitpunkts gegen den einzelnen Steuerpflichtigen, aus welchen Gründen auch immer, zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und fällig werden. Die Verzinsung ist gesetzlich vorgeschrieben; die Zinsfestsetzung steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde.