BMF - Schreiben vom 04.07.2017
IV C 5 - S 2333/16/10002

BMF - Schreiben vom 04.07.2017 (IV C 5 - S 2333/16/10002) - DRsp Nr. 2017/80367

BMF, Schreiben vom 04.07.2017 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2333/16/10002

DRsp Nr. 2017/80367

Betriebliche Altersversorgung; Lohnsteuerliche Folgerungen der Übernahme der Pensionszusage eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers gegen eine Ablösungszahlung und Wechsel des Durchführungswegs

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. August 2016 - VI R 18/13 - (BStBl 2016 II Seite …Seitenzahl wird von der Redaktionsleitung des Bundessteuerblattes ergänzt.) seine Rechtsprechung bestätigt, nach der im Fall eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers die Ablösung einer vom Arbeitgeber erteilten Pensionszusage beim Arbeitnehmer dann zum Zufluss von Arbeitslohn führt, wenn der Ablösungsbetrag auf Verlangen des Arbeitnehmers zur Übernahme der Pensionsverpflichtung an einen Dritten gezahlt wird (BFH-Urteil vom 12. April 2007 - VI R 6/02 -, BStBl 2007 II S. 581). Hat der Arbeitnehmer kein Wahlrecht, den Ablösungsbetrag alternativ an sich auszahlen zu lassen, wird mit der Zahlung des Ablösungsbetrags an den die Pensionsverpflichtung übernehmenden Dritten der Anspruch des Arbeitnehmers auf die künftigen Pensionszahlungen (noch) nicht wirtschaftlich erfüllt. Zufluss von Arbeitslohn liegt in diesem Fall nicht vor.

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist Folgendes zu beachten: