Im Folgenden veröffentlicht das BMF die amtlichen Muster für den Antrag auf Altersvorsorgezulage 2005 und den Text der Bekanntmachung.
Gegenüber dem Antrag auf Altersvorsorgezulage 2004 wird insbesondere auf folgende Änderungen hingewiesen:
Der Beschluss zu TOP 7 der Sitzung Bp I/05 - Verzicht auf eine Wahrheitsversicherung sowohl bei elektronischen Steuererklärungen als auch in den Papiervordrucken - wird auch im Antrag auf Altersvorsorgezulage 2005 umgesetzt. Des Weiteren entfällt der Hinweis auf strafrechtliche Folgen bei der Angabe falscher Tatsachen sowie dem Unterlassen einer Anzeige über die Änderung der Verhältnisse.
Die Vordruckmuster werden im BStBl I bekannt gegeben.
Die Vordruckmuster werden bereits vor der Veröffentlichung im BStBl I auf der Homepage des Bundesamtes für Finanzen (www.bff-online.de) als Download zur Verfügung gestellt.
Nach § 89 Abs. 1 Einkommensteuergesetz ist der Antrag auf Altersvorsorgezulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Das Bundesministerium der Finanzen ist nach § 99 Abs. 1 EStG ermächtigt, diesen Vordruck zu bestimmen.
Die Vordruckmuster 2005 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.
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