BMF - Schreiben vom 04.11.1991
S 2338
Fundstellen:
BStBl 1991 I 1022

BMF - Schreiben vom 04.11.1991 (S 2338) - DRsp Nr. 2008/80165

BMF, Schreiben vom 04.11.1991 - Aktenzeichen S 2338

DRsp Nr. 2008/80165

Sonderregelung zur Dreimonatsfrist bei Dienst- und Geschäftsgängen sowie bei einer Einsatzwechseltätigkeit

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt die Regelung, wonach bei Dienstreisen aus den alten Bundesländern in das Beitrittsgebiet aus Billigkeitsgründen auch nach Ablauf der Dreimonatsfrist die auswärtige Tätigkeitsstätte nicht als neue regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist, auch entsprechend bei Dienstgängen und Geschäftsgängen in das Beitrittsgebiet. Die Regelung gilt außerdem entsprechend für eine nach dem 31. Dezember 1989 im Beitrittsgebiet begonnene Einsatzwechseltätigkeit bis zum 31. Dezember 1992, wenn der Arbeitnehmer seinen Hauptwohnsitz in den alten Bundesländern oder Berlin (West) hat.

Fundstellen
BStBl 1991 I 1022