Der Vorschlag zur Modifizierung des BMF-Schreibens v. 24. 11. 1981 S 2775 konnte mit den obersten FinBeh der Länder noch nicht abschließend erörtert werden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung durch die obersten FinBeh der Länder ist u. a. wegen nicht vorhersehbarer Aufwendungen im Versicherungsgeschäft in den neuen Bundesländern folgende Übergangsregelung vereinbart worden:
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