BMF - Schreiben vom 05.06.1990
IV B 2 - S 2170 - 30/90

BMF - Schreiben vom 05.06.1990 (IV B 2 - S 2170 - 30/90) - DRsp Nr. 2008/81258

BMF, Schreiben vom 05.06.1990 - Aktenzeichen IV B 2 - S 2170 - 30/90

DRsp Nr. 2008/81258

§ 5 EStG; Ertragsteuerliche Behandlung noch nicht verwendeter pauschaler Fördermittel nach den Krankenhausfinanzierungsgesetzen; ; Beim Erwerber eines Krankenhauses

Investitionszuschüsse, die bereits vor der Anschaffung gewährt werden, dürfen auch dann passiviert werden, wenn die Anschaffung nicht in dem auf die Gewährung des Zuschusses folgenden Wirtschaftsjahr erfolgt. Dies gilt auch für noch nicht verwendete Fördermittel nach § 10 KHG.

Ist hiernach ein Passivposten für Fördermittel gebildet worden, ist fraglich, ob im Fall der Veräußerung des Krankenhauses ein verbleibender Passivposten vom Erwerber fortgeführt werden darf. Diese Frage kann nur allgemein beantwortet werden, da die vergaberechtlichen Bestimmungen für diese Fördermittel nicht bundeseinheitlich geregelt sind.