BMF - Schreiben vom 05.07.2011
IV D 2 - S 7105/10/10001

BMF - Schreiben vom 05.07.2011 (IV D 2 - S 7105/10/10001) - DRsp Nr. 2011/80384

BMF, Schreiben vom 05.07.2011 - Aktenzeichen IV D 2 - S 7105/10/10001

DRsp Nr. 2011/80384

Umsatzsteuerrechtliche Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG); Konsequenzen der BFH-Urteile vom 22. April 2010 - V R 9/09 - und vom 1. Dezember 2010 - XI R 43/08 -

Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft). Unter der finanziellen Eingliederung ist der Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft zu verstehen, die es ermöglicht, Beschlüsse in der Organgesellschaft durchzusetzen.