BMF - Schreiben vom 05.09.2023
IV D 3 - S 1445/20/10007 :006

BMF - Schreiben vom 05.09.2023 (IV D 3 - S 1445/20/10007 :006) - DRsp Nr. 2023/80419

BMF, Schreiben vom 05.09.2023 - Aktenzeichen IV D 3 - S 1445/20/10007 :006

DRsp Nr. 2023/80419

Automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt die folgende Zusammenstellung zu den automationsgestützten quantitativen Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung. Eine Aufnahme dieser Zusammenstellung in die Betriebsprüfungsordnung ist nicht vorgesehen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen zum Herunterladen bereit.

Anlage 1 Automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung

A. Einführung

Bei einer steuerlichen Außenprüfung können mathematisch-statistische (quantitative) Prüfungsmethoden eingesetzt werden, um die Besteuerungsgrundlagen des Steuerpflichtigen zu verproben und auf Plausibilität zu überprüfen. Auch das Erkennen von Prüffeldern unter Risikogesichtspunkten ist mit quantitativen Prüfungsmethoden möglich. Sofern Auffälligkeiten in den Angaben des Steuerpflichtigen auftreten, werden weitere Prüfungshandlungen veranlasst, um die Ursache zu klären. Gleichzeitig ist der Steuerpflichtige nach § 200 der Abgabenordnung bei der Sachaufklärung zur Mitwirkung verpflichtet.