BMF - Schreiben vom 05.10.1990
IV A 2 - S 7242 - 19/90
Fundstellen:
BStBl 1990 I 649

BMF - Schreiben vom 05.10.1990 (IV A 2 - S 7242 - 19/90) - DRsp Nr. 2008/82484

BMF, Schreiben vom 05.10.1990 - Aktenzeichen IV A 2 - S 7242 - 19/90

DRsp Nr. 2008/82484

§ 4 UStG; Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchstabe b UStG und Umsatzsteuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a UStG;; Genehmigung von Sportveranstaltungen und Ausstellung von Sportausweisen durch Sportverbände

Es ist die Frage gestellt worden, ob die folgenden Sachverhalte als sportliche Veranstaltungen unter die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 22 Buchstabe b UStG fallen:

  • Ein Sportverein holt für die Durchführung einer Wettkampfveranstaltung (z.B. Reitturnier) satzungsgemäß die Genehmigung seines Verbandes ein. Der Verband prüft insbesondere die Einhaltung der Wettkampfbestimmungen. Für seine Tätigkeit erhebt der Sportverband von dem Verein ein Entgelt.

  • Ein Sportverband stellt für die Sportler der ihm angeschlossenen Vereine Sportausweise aus (z.B. Reitausweise). Für die Ausstellung bzw. Verlängerung dieser Ausweise erhebt der Verband von den einzelnen Sportlern ein Entgelt.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes: